CE-Konformitätserklärung für die gesamte Steuertechnik

Der Hersteller einer Anlage bestätigt über die CE-Konformitätserklärung, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht. Besonders wichtig ist die Kennzeichnung beim Export ins Ausland. Wir erstellen für Sie die CE-Konformitätserklärung für die gesamte Steuertechnik.

CE-Konformitätserklärung – was ist das?

Das CE steht für „Communauté Européenne”, oder auf Deutsch: „Europäische Gemeinschaft“. Deshalb ist die Kennzeichnung auch unter dem Begriff der EU-Konformitätserklärung im deutschsprachigen Raum bekannt.

Freier Warenverkehr innerhalb EU-Markt

Da durch die Konformitätserklärung die Erfüllung der rechtlichen Bestimmungen der EU offiziell bestätigt wird, ermöglicht die CE-Kennzeichnung den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Marktes. Der Hersteller garantiert dadurch, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Produkt im europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden darf. Welche Produkte für die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung relevant sind, wurde in den Richtlinien genau festgelegt.

Trotz unterschiedlichen Auflagen ist die Kennzeichnung mit CE keine Qualitätsgarantie. Sie besagt lediglich, dass der Artikel die verlangten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und vor der Markteinführung entsprechend geprüft wurde. Es handelt sich also um eine Art Verwaltungszeichen für den Warenverkehr ohne Binnengrenzen.

CE-Konformitätserklärung in der Schweiz

In der Schweiz gelten für Maschinen und viele andere Produkte die gleichen Sicherheitsvorschriften wie in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Als Hersteller tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Produkts.

Innerhalb von EU und EWR müssen Produkte den grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Der Hersteller bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen mit seiner EU-Konformitätserklärung.

In unserer Branche sind folgende Richtlinien massgebend:

  • 2006/42/EG – EG Maschinenrichtlinie
  • 2014/35/EU – EU Niederspannungsrichtlinie
  • 2014/30/EU – EMV Richtlinie
  • 2014/34/EU – ATEX Richtlinie

Was wird unter der CE-Konformitätserklärung berücksichtigt?

Mit der CE-Konformitätserklärung macht der Hersteller eine Aussage zu den Leistungsmerkmalen seines Produkts und nicht zu den technischen Details. Diese Merkmale lassen sich in sechs wesentliche Punkte unterteilen:

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit bei der Nutzung
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz sowie Energieeinsparung

Nachfolgend einige Beispiele von Produkten, für die eine CE-Konformitätserklärung zwingend abgegeben werden muss:

  • Druckbehälter
  • Kinderspielzeug
  • Bauprodukte
  • Anlagen (auf elektromagnetische Strahlung reagierend)
  • Maschinen im Allgemeinen
  • Geräte und Systeme für den Einsatz in einer Explosionszone
  • Niederspannungserzeugnisse
  • Druckgeräte

CE-Konformitätserklärung der BMS Sulmatic AG

Mit einer visierten Konformitätserklärung belegen wir die Erfüllung sämtlicher Sicherheitsnormen unter der Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie. Alle notwendigen Dokumente wie die Isolationsprüfung oder thermische Berechnungen werden von der BMS Sulmatic AG bereitgestellt. Bei der CE-Konformitätserklärung werden sämtliche relevante Normen (EN 60204, EN 61439, etc.) berücksichtigt und zuverlässig erfüllt.

Besonderheiten wie die ATEX-Richtlinien für explosionsgefährdete Umgebungen oder EMV werden akribisch eingehalten. Die gesamten Unterlagen für die Maschinensteuerung stehen Ihnen jederzeit schriftlich zur Verfügung und können bei uns für die Konformitätserklärung eingefordert werden. Dazu gehören

  • Risikoanalyse
  • Gebrauchsanleitung
  • Elektroschema
  • Temperaturberechnungen
  • Sicherheitsnachweise nach Performance-Level

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